Dokumentation am Unfallort
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NACH DEM UNFALL.

Ihre wichtigsten Fragen beantwortet – transparent, verständlich und unabhängig.

Ihr Recht als Geschädigter

Sie haben das Recht, einen unabhängigen und neutralen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit dem Unfallgutachten zu beauftragen – auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt oder auf eine Partnerwerkstatt verweist. Bei ungeklärter Schuld sichert ein Beweissicherungsgutachten Ihre Ansprüche. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze (aktuell rund 750 €) trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten; bei Mithaftung anteilig nach Quote.

FAQ

HÄUFIGE FRAGEN.

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze (aktuell rund 750 €) sind die Gutachterkosten von der Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

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