
Ihre wichtigsten Fragen beantwortet – transparent, verständlich und unabhängig.
Sie haben das Recht, einen unabhängigen und neutralen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit dem Unfallgutachten zu beauftragen – auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt oder auf eine Partnerwerkstatt verweist. Bei ungeklärter Schuld sichert ein Beweissicherungsgutachten Ihre Ansprüche. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze (aktuell rund 750 €) trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten; bei Mithaftung anteilig nach Quote.
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze (aktuell rund 750 €) sind die Gutachterkosten von der Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten.